Karl Zimmermann GmbH
§ 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

News

Der Pumpenanlagen-Fachmann der
Karl Zimmermann GmbH, Michael Hundt, nahm
vom 7.- 8. März 2006 am Gundlehrgang für
betrieblich Verantwortliche von Fachbetrieben
nach § 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit
bestandener Abschlussprüfung teil.

Mit der bestandenen Abschlussprüfung bei der
TÜV Rheinland Group erfüllt die Firma Zimmermann
die personelle Voraussetzung für den Abschluss
eines Überwachungsvertrages.

Das Seminar vermittelt Gundkenntnisse über die
einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften und
ihre praxisgerechte Handhabung beim Einbau,
Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und
Reinigen von Anlagen.

Denn § 19 WHG schreibt vor, dass alle Anlagen mit
wassergefährdenden Stoffen nur von Fachbetrieben
eingebaut und instandgehalten werden dürfen.
Fachbetrieb ist, wer über die erforderlichen Geräte
und Ausrüstungen sowie über sachkundiges
Personal verfügt, wer berechtigt ist, das
Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten
Überwachungsgemeinschaft zu führen oder einen
Überwachungsvertrag mit einem Technischen
Überwachungs-Verein abgeschlossen hat.



Karl Zimmermann GmbH

Gewerbehof 10-12
51469 Bergisch Gladbach

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Telefax 0 22 02 - 20 07-50

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